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Hier finden Sie Informationen zu den Steuern, Gebühren und Beiträgen in der Gemeinde Wonfurt.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine jährliche Abgabe auf Grundstücke und Gebäude. Sie wird von den Gemeinden erhoben und dient u. a. zur Finanzierung von Straßen, Kindergärten und öffentlichen Einrichtungen
Ab 2025 gilt in Bayern das Flächenmodell: Grundlage sind nur Grundstücks- und Gebäudeflächen, nicht deren Wert. Der vom Finanzamt festgestellte Messbetrag wird mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert.
Hebesätze Wonfurt:
Grundsteuer A: 450 v. H.
Grundsteuer B: 180 v. H.
Die Steuer ist vierteljährlich fällig (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.), auf Antrag auch jährlich (15.7.). Einwände gegen die Festsetzung sind beim Finanzamt einzulegen. Bei Eigentumswechsel bleibt der Verkäufer bis Jahresende steuerpflichtig.
Ändert sich am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen.
Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass die Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Flyer erstellt, um die Steuerpflichtigen auf diese Pflicht hinzuweisen. Den Flyer können Sie hier abrufen.
Die Änderungen eines Kalenderjahres müssen Sie grundsätzlich bis zum 30. April des Jahres abgeben, das auf das Jahr der Änderung(en) folgt.
Hilfen zum Ausfüllen der Grundsteueränderungsanzeige und der Grundsteuererklärung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinde. Sie wird auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebs erhoben. Landwirtschaft, Forstwirtschaft und freie Berufe sind ausgenommen.
Hebesatz Wonfurt: 350 v. H.
Hundesteuer
Hund: 30 €
Kampfhund: 240 € (Satzung vom 18.05.2021)
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